Description
(Short description)
Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag des Bundesumweltministeriums anlässlich der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen über die Verlängerung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke erstellt. Vor dem Hintergrund finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben untersucht es zunächst die Möglichkeit der Abschöpfung von Sondergewinnen, die durch eine Laufzeitverlängerung erzielt werden.
Darüber hinaus wird die Verfassungs- und Europarechtskonformität einer Kernbrennstoffsteuer geprüft. Im Fokus des Gutachtens steht außerdem die politisch brisante Frage, ob eine konsensuale Vereinbarung zwischen dem Staat und den Atomkrafterzeugern zur Vorbereitung einer formellen Novellierung des Atomgesetzes verfassungsrechtliche Probleme aufwirft ("Ausverkauf von Hoheitsrechten"). Das Gutachten erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die das neue Energiekonzept der Bundesregierung beachten muss.
Das Werk richtet sich an Verfassungsjuristen, Atomrechtler und politische Entscheidungsträger.
(Text)
Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag des Bundesumweltministeriums anlässlich der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen über die Verlängerung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke erstellt.
Vor dem Hintergrund finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben untersucht es zunächst die Möglichkeit der Abschöpfung von Sondergewinnen, die durch eine Laufzeitverlängerung erzielt werden. Darüber hinaus wird die Verfassungs- und Europarechtskonformität einer Kernbrennstoffsteuer geprüft. Im Fokus des Gutachtens steht außerdem die politisch brisante Frage, ob eine konsensuale Vereinbarung zwischen dem Staat und den Atomkrafterzeugern zur Vorbereitung einer formellen Novellierung des Atomgesetzes verfassungsrechtliche Probleme aufwirft ("Ausverkauf von Hoheitsrechten").
Das Gutachten erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die das neue Energiekonzept der Bundesregierung beachten muss. Das Werk richtet sich an Verfassungsjuristen, Atomrechtler und politische Entscheidungsträger.
(Author portrait)
Prof. Dr. Christian Waldhoff, geboren 1965, studierte in Bayreuth, Fribourg, München und Speyer Rechtswissenschaft. Promotion und Habilitation 1996 und 2002 in München. Lehrbefugnis für Staats- und Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Europarecht sowie Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Neuzeit. 2003 bis 2012 Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, dort zugleich Direktor des Kirchenrechtlichen Instituts, seit 2012 Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, sachverständiger Berater der Deutschen Bischofskonferenz, 2010 bis 2014 Vorstandsmitglied der Vereinigung für Verfassungsgeschichte.