Richterliche Kontrolle von Betriebsvereinbarungen und Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen (Arbeits- und Sozialrecht) (2010. 152 S.)

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Richterliche Kontrolle von Betriebsvereinbarungen und Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen (Arbeits- und Sozialrecht) (2010. 152 S.)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783832950804

Description


(Short description)
Betriebsvereinbarungen können als Flexibilisierungsinstrument der Wahl genutzt werden. Der Autor stellt erstmals umfassend dar, weshalb Betriebsvereinbarungen zumindest seit der Schuldrechtsmodernisierung nur einer richterlichen Rechtskontrolle unterliegen, und die bisher durchgeführte Inhalts- und Billigkeitskontrolle abzulehnen ist.
(Text)
Betriebsvereinbarungen können zukünftig als Flexibilisierungsinstrument der Wahl genutzt werden. Das vorliegende Buch stellt erstmals umfassend dar, weshalb sowohl freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen als auch freiwillige und erzwingbare Sozialpläne und Richtlinien nach dem SprAuG richterlich nur einheitlich und beschränkt zu kontrollieren sind.
Der Autor begründet nach Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung in Bezug auf die AGB-Kontrolle von Einzelarbeitsverträgen im Wege kunstgerechter Auslegung die Beschränkung der mit der Schuldrechtsmodernisierung erfolgten Aufhebung der Bereichsausnahme der AGB-Kontrolle für das Arbeitsrecht ausschließlich auf Arbeitsverträge. Aus dieser gesetzgeberischen Entscheidung leitet der Autor ferner ab, dass die von der Rechtsprechung durchgeführte Inhalts- und Billigkeitskontrolle spätestens seit 2002 abzulehnen ist, Betriebsvereinbarungen mithin nur einer Rechtskontrolle unterliegen.
Das Werk richtet sich sowohl an im Arbeitsrecht tätige Praktiker als auch an interessierte Unternehmer und Betriebsräte, die durch Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen Arbeitsplätze sichern wollen.
(Author portrait)
RA Dr. Gero Schneider ist Partner in der RB Reiserer Biesinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, M&A sowie Zwangsversteigerungsrecht.

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