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Description
(Short description)
Die Rechtsprechung des BGH zur Anwendung von Par. 12 BGB auf Domainnamen hat zu einem erheblichen Übergriff des Schutzbereichs von Unternehmenskennzeichen in den privaten Lebensbereich geführt. Um einer Benachteiligung privater Bezeichnungs- und Benutzungsinteressen entgegenzuwirken, bedarf es vielmehr eines eigenständigen Domainnamensrechts.
(Text)
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendung von
12 BGB auf Domainnamen hat zu einem erheblichen Übergriff des Schutzbereichs von Unternehmenskennzeichen in den privaten Lebensbereich geführt. Um einer Benachteiligung privater Bezeichnungsinteressen entgegenzuwirken, bedarf es vielmehr eines eigenständigen Domainnamensrechts.
Der Verfasser arbeitet Kriterien zur Beschränkung des Anwendungsbereichs von
12 BGB auf Fälle der Verwechslungsgefahr heraus und schlägt Leitlinien für die eigenständige Behandlung von Benutzungskonflikten im Domainnamensrecht vor.



