Description
(Short description)
Der Wettbewerb der Rechtsordnungen lässt die Relevanz fremden Rechts in hiesigen Prozessen weiter wachsen - und damit auch das Bedürfnis nach Anwendungskontrolle durch den BGH. Der Autor untersucht, ob die Irrevisibilität ausländischen Rechts als Verstoß gegen höherrangiges EG- und Verfassungsrecht überwunden werden kann.
(Text)
Im Zuge des eröffneten Wettbewerbs der Rechtsordnungen müssen die Instanzgerichte noch häufiger als bisher die oft komplexen Regeln fremden Rechts korrekt und einheitlich zur Anwendung bringen. Auf Hilfestellung von Seiten des BGH hoffen sie insoweit vergeblich, denn nach
545 Abs. 1 ZPO ist ihre Fremdrechtsanwendung irrevisibel. Dem BGH sind also die Hände gebunden: Weder kann er Anwendungsfehler beheben noch Leitlinien vorgeben. Doch gerade hierfür wird das Bedürfnis immer stärker, so dass sich mit Nachdruck die bisher unbeantwortete Frage stellt, ob die Irrevisibilität fremden Rechts überhaupt zu rechtfertigen ist oder nicht vielmehr als Verstoß gegen höherrangiges EG- und Verfassungsrecht überwunden werden kann.