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Description
(Short description)
Im Bereich der Baukunst findet das Droit Moral des Architekten immer mehr Beachtung gegenüber den schwerwiegenden Interessen des Eigentümers. Die Arbeit bietet praktische Ansätze zur Bestimmung der Befugnisse des Eigentümers bei Um- und Erweiterungsbauten sowie Restaurierungen aller Art.
(Text)
Durch die Entscheidung "Berliner Hauptbahnhof" wurde erst kürzlich bewiesen, dass die Befugnisse des Bauwerkseigentümers durch das Urheberrecht des Architekten beschränkt sind. Die Arbeit zeigt anhand der jüngsten Entwicklungen konkrete Lösungsansätze auf, wie Eigentumsrecht und Urheberpersönlichkeitsrecht in Ausgleich gebracht werden können. Zudem wird die Wirksamkeit von Vereinbarungen zwischen Bauherren und Architekten erörtert, die das unverzichtbare Droit Moral zum Gegenstand haben. Die anschließende Studie der Entwicklungen im französischen Recht dient der Überprüfung und Vertiefung der gewonnen Erkenntnisse.