Description
(Short description)
Der Autor belegt, dass die Haftung der GmbH-Gesellschafter wegen Existenzvernichtung zu Recht im BGB verankert wird. Allerdings ist der Haftungsgrund seiner Ansicht nach nicht im Deliktsrecht, sondern in Par. 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB zu finden. Durch diese Verortung gelingt es, den scheinbaren Widerspruch zwischen effektivem Gläubigerschutz und haftungsrechtlichem Trennungsprinzip aufzulösen.
(Text)
Der Autor belegt, dass die Haftung der GmbH-Gesellschafter wegen Existenzvernichtung zu Recht im BGB verankert wird. Allerdings ist der Haftungsgrund seiner Ansicht nach nicht im Deliktsrecht, sondern in
311 Abs. 2 Nr. 3 BGB zu finden. Durch diese Verortung gelingt es, den scheinbaren Widerspruch zwischen effektivem Gläubigerschutz und haftungsrechtlichem Trennungsprinzip aufzulösen.



