Wohnungseigentumsrecht (Hagen Law School, Fachanwaltslehrgänge) (2., überarb. Aufl. 2011. 226 S. 23 cm)

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Wohnungseigentumsrecht (Hagen Law School, Fachanwaltslehrgänge) (2., überarb. Aufl. 2011. 226 S. 23 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783830519867

Description


(Short description)
Das vorliegende Buch soll als berufsbegleitendes Werk für die Fachanwaltsausbildung neben einem systematischen Überblick die Kenntnis einiger in der Fachanwaltspraxis besonders bedeutsamer Problemschwerpunkte vermitteln. Es dient der Vermittlung fachanwaltsspezifischer Problemfelder und orientiert sich dabei streng an den Voraussetzungen der Fachanwaltsordnung. Der Leser erhält eine fachlich und didaktisch ausgereifte Lektüre, die den Lehrgangsinhalt der Fachanwaltsausbildung textlich aufbereitet. Das Buch bildet die theoretische Grundlage für ein weitergehendes Selbststudium des Lesers mit Hilfe ergänzender Fachliteratur.
(Table of content)
b Inhaltsverzeichnis/b Lernziel - 11 b 1. Teil: Wohnungseigentum I/b b A. Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum - 15/b I. Begriff und Arten des Raumeigentums - 15 II. Die Elemente des Wohnungseigentums - 15 III. Die Abgrenzung zwischen zwingendem,Gemeinschaftseigentum, Sondereigentumsfähigen Gegenständen und tatsächlich geschaffenem Sondereigentum - 16 1. Grundsätzliches - 16 2. Bauliche Abweichungen gegenüber dem Aufteilungsplan - 16 3. Das Kriterium der Abgeschlossenheit, Ausnahmen - 17 4. Zwingendes Gemeinschaftseigentum - 18 5. Sondereigentumsfähige Gegenstände - 18 6. Kontrollfragen anhand von Beispielen aus der Praxis: Sind Wohnungsabschlusstüren sondereigentumsfähig? - 19 7. Sonderfall: Garagenstellplätze - 20 8. Weiterer Sonderfall: Mitsondereigentum - 20 IV. Das Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft - 20 V. Die Beendigung der Wohnungseigentümergemeinschaft - 23 VI. Die Sondernutzungsrechte - 24 b B. Die Wohnungseigentümergemeinschaft - 26/b I. Rechtsnatur - 26 II. Organe - 27 III. Treuepflichten der Wohnungseigentümer - 28 IV. Rechtsgrundlagen neben dem WEG - 28 b C. Die Regelungsinstrumente des WEG - 30/b I. Der Beschluss - 30 1. Grundsätzliches - 30 2. Konstitutive Beschlussfeststellung - 31 3. Sonderfall: Der Negativbeschluss - 33 4. Erweiterung der formellen Beschlusskompetenz, Öffnungsklauseln - 34 5. Beschlusskompetenz bei baulichen Veränderungen und Gebrauchsregelungen - 36 II. Die Vereinbarungen im Sinne des Paragraph 10 WEG - 40 1. Grundsätzliches - 40 2. Die Abgrenzung zum allstimmigen Beschluss - 40 3. Die vom Aufteiler/Bauträger aufgestellte Gemeinschaftsordnung - 43 4. Die Abgrenzung zu sachenrechtlichen Vereinbarungen - 43 5. Der Erwerberschutz bei Vereinbarungen nach Paragraph 10 WEG - 44 b D. Der Gebrauch des Sondereigentums - 45/b I. Grundsätzliches - 45 II. Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter oder Nutzungsvorschlag? - 45 III. Zulässigkeit abweichender Nutzung - 46 IV. Abgrenzung zwischen Zweckbestimmung und Festlegung des sachenrechtlichen Inhalts - 47 V. Einschränkungen des Gebrauchsrechts - 48 1. Durch Vereinbarungen - 48 2. Durch Beschluss - 48 3. Durch bauliche Veränderungen - 49 b E. Gebrauch des Gemeinschaftseigentums - 50/b I. Grundsätzliches - 50 II. Der faktische Nutzungsentzug, Vermietung - 50 III. Die Haus- und Gartenordnung - 50 IV. Sonderfall: Anbringung von Parabolantennen - 51 V. Sonderfall: Persönliche Dienstleistungen - 52 b F. Verwaltung des Gemeinschaftseigentums - 53/b I. Grundsätzliches - 53 II. Die Zuständigkeitsverteilung, Kompetenzen der Organe - 53 III. Keine Handlungsmacht des einzelnen Wohnungseigentümers - 54 IV. Gegenstand der Verwaltung - 55 V. Mehrheitsmacht bei Verwaltungsmaßnahmen - 58 VI. Ermessen der Mehrheit bei Verwaltungsmaßnahmen - 59 VII. Verpflichtung der Organe zum Tätigwerden - 62 VIII. Kompetenzverschiebungen durch Vereinbarung oder Beschluss - 62 IX. Der WEG-Verwalter - 64 X. Der Verwaltungsbeirat - 64 b G. Bauliche Veränderungen - 66/b I. Grundsätzliches - 66 II. Die bloße Anfechtbarkeit von Mehrheitsbeschlüssen - 66 III. Bauliche Veränderungen im Sonderinteresse - 67 IV. Vom öffentlichen Recht geforderte Veränderungen baulicher Art - 68 V. Die erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustandes - 68 VI. Weitere Ausnahmen - 69 VII. Typische Fälle baulicher Veränderungen nach Paragraph 22 WEG - 69 (...)

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