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Description
(Text)
Die spezialisierten Verwaltungsgerichte in der Ukraine wurden im Jahre 2005 geschaffen; der allgemeine Eindruck ist der, dass diese Art der Spezialgerichtsbarkeit in der Ukraine eher ein Novum darstellt.Die Zeit der ersten Unabhängigkeit war aber reicher, als man annehmen mag. Es hat erste Schritte zu einer Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben, die aber die zaristischen Verfahrensordnungen entsprechend anwandte, eine eigene Prozessordnung wurde nicht geschaffen. Seit die staatlichen Archive der Ukraine allgemein zugänglich sind, wurde dort ein Entwurf einer Verfahrensordnung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit aus dem Jahr 1932 gefunden, der hier abgedruckt ist. Die Gründe, diesen Gesetzentwurf in einen Zusammenhang mit der ersten Unabhängigkeit zu stellen, sind die bekannten Staatsorganisationsnormen aus der Zeit der ersten Unabhängigkeit, in denen verwaltungsgerichtliche Elemente vorgesehen sind. Der zweite Grund ist einer der Mitbearbeiter des Entwurfs, der in der Zeit der erstenUnabhängigkeit im damaligen Justizministerium arbeitete und dann mit der Regierung ins Exil ging, sich aber weiter mit Gesetzentwürfen und rechtlichen Problemen aus dieser Zeit beschäftigte. Es sind damit weitere Fragen zu dem Gesetzentwurf und zur Gerichtsbarkeit in der Phase der ersten Unabhängigkeit verbunden, einige werden sich aus den umfangreichen Materialien beantworten lassen, andere betreffen die allgemeinen Aspekte der damaligen Staatsbildung: Warum betrieb man die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit praktisch vom ersten Augenblick an in einer so komplizierten Phase, in der die Staatsorgane und Verwaltungsbehörden durch die äußeren Umstände oft zu einem Handeln gezwungen sind, das vor einem Verwaltungsgericht kaum Bestand haben kann? Welche Vorstellung hatte man damals vom ukrainischen Rechtsstaat?
(Author portrait)
Stephan Kirste ist ordentlicher Universitätsprofessor für Rechts- und Sozialphilosophie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg und Vorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie. Zuvor war er Dekan der Deutschsprachigen Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften an der Deutschsprachigen Andrássy Gyula Universität Budapest. Er hat sich 2004 in Heidelberg habilitiert und erhielt die venia legendi für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie, Verfassungsgeschichte der Neuzeit und Rechtssoziologie. Promoviert wurde er von der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg. Er war 2006 Gastprofessor an der University of Virginia und ist seit 2001 Gastprofessor an verschiedenen Brasilianischen Universitäten.