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Description
(Text)
Rechtsgeltung ist eine Schl sselkategorie moderner Gesellschaften. Indem wir Handlungen auf geltendes Recht beziehen, unterscheiden wir gewaltsame Straftaten von legitimen Zwangsakten und die Willk rakte Einzelner von staatlichem Regierungshandeln. Rechtsgeltung wird dabei entweder naturrechtlich als bereinstimmung der Gesetze mit berpositivem Recht oder rechtspositivistisch durch Gliederung der Gesetze in ein vollst ndiges und logisch konsistentes System gesetzter Normen bestimmt. Liza Mattutat rekonstruiert diese beiden Begr n-dungsfiguren der Naturrechtslehre und des Rechtspositivismus exemplarisch in Auseinander-setzung mit Gustav Radbruch und Hans Kelsen. Mit Carl Schmitt zeigt sie eine Schwachstelle auf, die beiden gemeinsam ist: Beide m ssen das Rechtsurteil als reine Anwendung des Geset-zes fassen. Urteile k nnen aber in der Praxis nicht allein aus allgemeinen Normen abgeleitet werden. So zeigt sich das Recht als grunds tzlich offen f r nicht-juristische Motive und ist sogar auf Au errechtliches angewiesen. Das Recht ist daher keine neutrale, sondern eine politische Form und die Rechtsverwirklichung keine technische, sondern eine politische Praxis. Warum das Recht trotzdem neutral und in seiner Anwendung unpolitisch zu sein scheint, macht die Autorin durch eine Analyse der Urteilsform deutlich.
(Author portrait)
Prof. Dr. Matthias Luserke-Jaqui lehrt Neuere Deutsche Literaturwissenschaft an der Universität Darmstadt.Gerhard Gamm (Prof. Dr. phil.) lehrt am Institut für Philosophie der TU Darmstadt. Seine Forschungsschwerpunkte sind der Deutsche Idealismus und Nietzsche, Philosophie des 20. Jahrhunderts, Sozialphilosophie der Gegenwart sowie die Rolle des Unbestimmten in Wissens- und Verantwortungskontexten.