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Description
(Text)
Gegenstand der Rechtswissenschaft ist der Begriff des Rechts. Er bezieht sich auf Lebenswirklichkeit und zwar auf die Wirklichkeit des geistig-kulturellen Lebens.
Wo Menschen in Gemeinschaft leben, bildet sich notwendigerweise ein Gefüge von Über- und Unterordnung heraus, durch das ermöglicht wird, daß der Einzelne und die Gemeinschaft zur freien Willensbildung und zu freiem Handeln kommen können.
Wir nennen ein solches Gefüge von Über- und Unterordnung ein Machtgebilde. Das bedeutendste ist der Staat und das von ihm verwaltete Recht.



