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Der Luftreinhaltung wird in der Umweltpolitik der Bundesrepublik Deutschland höchste Priorität beigemessen: Die Luftverschmutzung verursacht jährlich Schäden an Menschen, Tieren, Pflanzen, Ökosystemen und Materialien in Milliardenhöhe. Wesentlichen Anteil an dieser Luftverschmutzung besitzen die genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Arbeit in umfassender Weise 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG als eine Form der rechtlichen Verankerung des (umweltpolitischen) Vorsorgeprinzips.
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Aus dem Inhalt: U.a. Luftbelastung in der Bundesrepublik Deutschland - Konzepte der Umweltpolitik - Umweltrecht - Vorsorge bei genehmigungsbedürftigen Anlagen ( 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG) - GFAVO - TA Luft.



