Description
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Anders als zum Beispiel im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht, ist Adressat der in Art. 15 VO 17 zum EWG-Vertrag angedrohten Geldbusse ausschliesslich das Unternehmen oder die Unternehmensvereinigung. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Problematik der Schuldfeststellung bei juristischen Personen, insbesondere die Frage, wie sich das klassische strafrechtliche Schuldprinzip und die Zurechnungsregelung des Art. 15 VO 17 zueinander verhalten. Daraus hergeleitete Folgen für die Handhabung der Vorschrift werden unter Einbeziehung einer Darstellung der bisherigen Entscheidungspraxis erörtert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Bedeutung des Schuldprinzips für Art. 15 VO 17 EWG-Vertrag - Strafrechtliche Schuldfeststellung bei Unternehmen - Die für das Unternehmen verantwortlich handelnden natürlichen Personen.