Die nationalsozialistische Sicht einiger Institute des Zivilprozess- und Gerichtsverfassungsrechts (Rechtshistorische Reihe .47) (Neuausg. 1986. 433 S. 148 x 210 mm)

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Die nationalsozialistische Sicht einiger Institute des Zivilprozess- und Gerichtsverfassungsrechts (Rechtshistorische Reihe .47) (Neuausg. 1986. 433 S. 148 x 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783820487718

Description


(Text)
Der Zivilprozess im Dritten Reich befindet sich als Gegenstand heutiger rechtshistorischer Forschung in einer gewissen Schattenlage. In merkwürdigem Gegensatz dazu steht die Erkenntnis, dass die nationalsozialistische Gesetzgebung auch auf zivilprozessualem Gebiet den vorherrschenden ideologischen Maximen Ausdruck zu geben wusste.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: U.a. Die nationalsozialistische Prozessauffassung - Das Mitwirkungsgesetz als Beispielsfall - Zusammenfassung und Würdigung.
(Review)
"Alles in allem liegt mit dem Werk von Popp eine lesenswerte, außerordentlich detailreiche Studie zum Zivilprozeßrecht unter dem Nationalsozialismus vor." (Prof.Dr. Werner Schubert, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht)
"Der Verfasser hat ein Stück Rechtsgeschichte der NS-Zeit geschrieben, das bisher vernachlässigt wurde. Dem Verf., der doch einer Nachkriegsgeneration angehört, die alle diese Vorgänge nicht miterlebt hat, ist es gelungen, die Konfliktsituation in ihrer rechtlichen Bedeutung klar herauszuarbeiten." (Prof.Dr. Otto Mühl, Zeitschrift für Zivilprozess)
"Diese Arbeit ist eine außerordentlich sorgfältige und umfassende Studie, die viele Schätze, eben die Darstellung des nationalsozialistischen Richterideals und der NS-Auffassung zum Prozeß- und Verfahrensrecht insgesamt, ans Tageslicht geholt und dokumentiert hat. Für die rechtshistorische Forschung zu diesem Themenkreis ein unentbehrliches Werk." (Diemut Majer, Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte)
"Die Stärke der Arbeit bildet nicht nur ihre präzise Behandlung der Rechtskraft im Dritten Reich, sondern der glänzende methodische Ansatz, der über die Urteile und Lehren hinaus vermittelt, wie es zu jenem Schwanken zwischen terroristischer Sonderbehandlung - auch im Zivilrecht - und partiell modernen Ansätzen kam. In toto: Eine glänzende Abhandlung." (Rainer Schröder, Literaturspiegel)

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