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Description
(Text)
Der Autor versucht, mittels der Singularität und Finalität der Arbeitsaufgabe eine befriedigende Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und freien Dienstpflichtigen zu erzielen. Ausserdem wird der Auffassung entgegengetreten, beim Arbeitnehmer handle es sich um einen Typus. Ferner wird dem sogenannten "einheitlichen Arbeitnehmerbegriff" eine Absage erteilt und einem differenzierendem System der Vorzug gegeben.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: U.a. Die Singularität und Finalität der Arbeitsaufgabe als Unterscheidungsmerkmal des Arbeitnehmers vom Dienstpflichtigen; der einheitliche Arbeitnehmerbegriff im Gegensatz zum vom Autor vorgeschlagenen differenzierenden System.