Description
(Text)
Die Seerechtskonvention der UNO von 1982 sieht u.a. eine internationale Verwaltung des Tiefseebergbaus vor. Für dabei entstehende Rechtsstreitigkeiten zwischen den zugelassenen Akteuren einschliesslich der zu errichtenden Verwaltungskörperschaft wurden eigens Streitbeilegungsvorschriften normiert, die auch die Einrichtung eigener gerichtlicher Instanzen vorsehen.
Die Kommentierung dieser Regeln bildet den Gegenstand der Arbeit.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: U.a. Entwicklung der Streitbeilegungsvorschriften auf der 3. UN-Seerechtskonferenz - Zuständigkeiten der verschiedenen Streitbeilegungsinstanzen - Aufgrund der materiellen Bestimmungen des Tiefseebergbauregimes denkbare Rechtsstreitigkeiten - Jurisdiktionsschranken.