Business Judgment Rule und 266 StGB : Zur Anwendung des 93 Abs. 1 Satz 2 AktG im Untreuestrafrecht (Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht) (2020. XII, 238 S. 21 cm)

個数:

Business Judgment Rule und 266 StGB : Zur Anwendung des 93 Abs. 1 Satz 2 AktG im Untreuestrafrecht (Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht) (2020. XII, 238 S. 21 cm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783811447363

Description


(Text)

Die Business Judgment Rule ist einer der Exportschlager des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts. Ihr Grundgedanke weiß die meisten Juristen so wie auch Nichtjuristen zu überzeugen: Irren ist menschlich. Deshalb soll eine Haftung von Gesellschaftsorganen gegenüber der Gesellschaft nicht für jeden leichten Fehler in Betracht kommen.
Der deutsche Gesetzgeber hat diese Überlegung nach jahrelanger Anerkennung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung in 93 Abs. 1 Satz 2 AktG kodifiziert. Aber hinsichtlich der Business Judgment Rule stellen sich auch heute noch nicht nur unzählige zivilrechtliche Probleme. Spätestens seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen HSH Nordbank im Jahr 2016 ist auch eine strafrechtliche Berücksichtigung der Business Judgment in aller Munde.

Diese Abhandlung befasst sich mit dem Phänomen einer solchen strafrechtlichen Anwendung des 93 Abs. 1 Satz AktG im Bereich der Untreue gem. 266 StGB. Hierbei werden nicht nur die zivilrechtlichen Grundsätze einer intensiven Prüfung unterzogen. Daneben erfolgt auch eine Analyse der Frage, ob eine Heranziehung der Business Judgment Rule im Untreuestrafrecht geboten oder gar zwingend ist und vorrangig, wie eine solche durchgeführt werden kann. Darüber hinaus wird das US-amerikanische Gesellschaft- und Strafrecht auf entsprechende Parallelen hin untersucht.

(Author portrait)
Julius-Vincent Ritz studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Im Anschluss an die 1. Juristische Prüfung war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Umwelt- und Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Bernd Hecker sowie in einer international tätigen deutschen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Für die Recherche zu dieser Dissertation absolvierte er einen Forschungsaufenthalt am Weinberg Center for Corporate Governance an der University of Delaware. Sein Referendariat absolviert er am Landgericht Tübingen.

最近チェックした商品