Description
(Short description)
(Text)
Die Kommentierung des 611 wird um weitere praxisrelevante Dienstverträge ausgebaut. Im Arbeitsrecht ergeben sich durch die Corona-Pandemie, aber vor allem auch aufgrund der durch die digitale Technik ermöglichten neuen Arbeitsmodelle neue rechtliche Fragen, denen die Neubearbeitung nachgeht, z.B. die in der aktuellen Crowdworker-Entscheidung des BAG aufgestellten Kriterien für die Einordnung sog. Crowdworker als Arbeitnehmer i.S.v. 611a BGB.
(Text)
(Author portrait)
Philipp S. Fischinger, Mannheim; Clemens Latzel, München.
Philipp S. Fischinger, Mannheim; Clemens Latzel, München.