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Die vom BGH vertretene These von der "Wiederaufladung" einer wegen Wegfalls der gesicherten Forderung erloschenen Vormerkung durch bloße Bewilligung des Vormerkungsschuldners hat zu Kontroversen geführt.###
Der 889a regelt mit 47 GBO n.F. und 15 GBVerf n.F. den Erwerb eines Liegenschaftsrechts von einer GbR, deren Gesellschafter im Grundbuch nicht (korrekt) verlautbart sind und wirft neue, im Band fundiert erläuterte Fragen auf.
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