Description
(Short description)
Die aktuelle Kommentierung 2011 der Paragraphen 613a-619a geht auf die wichtigen Fragen des Betriebsübergangs (Paragraph 613a) sowie des Vergütungsanspruchs und der Vergütungsfortzahlung, die bürgerlich-rechtliche Grundnorm des Arbeitsschutzrechts sowie der Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers ein. Soweit erforderlich werden, etwa bei den Arbeitnehmerschutzrechten, auch spezialgesetzliche Bestimmungen (Chemikaliengesetz, Gefahrstoffrecht etc.) mit berücksichtigt.
(Text)
Die aktuelle Kommentierung 2011 der
613a-619a geht auf die wichtigen Fragen des Betriebsübergangs (
613a) sowie des Vergütungsanspruchs und der Vergütungsfortzahlung, die bürgerlich-rechtliche Grundnorm des Arbeitsschutzrechts sowie der Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers ein. Soweit erforderlich werden, etwa bei den Arbeitnehmerschutzrechten, auch spezialgesetzliche Bestimmungen (Chemikaliengesetz, Gefahrstoffrecht etc.) mit berücksichtigt.
(Author portrait)
Universitätsprofessor Dr. Hartmut Oetker war von 1995 bis 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und ist seit dem Jahre 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Richter am Thüringer Oberlandesgericht.