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Rechtssicher eingruppieren
Erst ein fehlerfreier Umgang mit den tarifrechtlichen Vorgaben ermöglicht eine korrekte Zuordnung eines Tarifbeschäftigten zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Daher ist es unerlässlich, vor allem die Kernvorschriften der Eingruppierung gem. 12 TVöD/TV-L zu verstehen und praxisgerecht umzusetzen.
Hier setzt dieser Fachratgeber an: Mithilfe von zahlreichen Hinweisen, Grafiken und Beispielen aus der Rechtsprechung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Eingruppierung nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes von Bund, Länder und Kommunen vermittelt.
Ausführlich werden dargestellt:
Grundlagen der Bewertung der ArbeitBasisregeln zur Eingruppierung nach TVöD und TV-LBildung von ArbeitsvorgängenFeststellung der Zeitanteile der auszuübenden TätigkeitHinweise zum Weg zur EingruppierungMitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung
(Author portrait)
Annett Gamisch, Diplom-Betriebswirtin (BA) für öffentliche Wirtschaft, Schwerpunkt Versorgungswirtschaft; Trainerausbildung; langjährige Erfahrung in der Eingruppierung und Stellenbeschreibung für den öffentlichen und kirchlichen Dienst; Geschäftsführerin des Instituts für PersonalWirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, das den öffentlichen und kirchlichen Dienst schult und personalwirtschaftlich berät.
Thomas Mohr, Ass. jur., Studium der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Öffentliches Recht, Referent für Tarifrecht des Instituts für Personalwirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, Berater in Eingruppierungsfragen und in der Erstellung von Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen für den öffentlichen und kirchlichen Dienst.
entlichen und kirchlichen Dienstes; Sozius der Kanzlei Brüggemann & Richter, Mönchengladbach.