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Description
(Text)
Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprüfungsrecht der
316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen völlig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt.
Mit dem AReG sind die Bereiche
- Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen (
317 Abs. 3a HGB)
- Pflichtrotation für Prüfungsmandate (
318 Abs. 1a HGB)
- Regelungen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (
319a Abs. 1 HGB),
- Komplette Neuregelung von
321 zu den Anforderungen an den Prüfungsbericht
- Neuregelungen der Standards für den Bestätigungsvermerk (
322 HGB)
- Prüfungsausschuss (
324 HGB)
betroffen.
Das APAReG bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlussprüferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einführung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitätssicherung, Unabhängigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in
319 HGB.
In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-AbschlussprüferVO erläutert. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden.
(Author portrait)
Dr. iur. Matthias Schüppen ist Diplom-Ökonom, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Gründungspartner der Sozietät GRAF KANITZ, SCHÜPPEN & PARTNER mit Büros in Frankfurt, München und Stuttgart.