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Description
(Text)
Zu den klassischen Vorstellungen von Gerechtigkeit zählt die Tauschgerechtigkeit. Geben und Nehmen fehlt allerdings die Gleichwertigkeit, wenn die berechtigte Erwartung einseitig geschmälert wird. Augustinus lehrte, dass ein Sündenerlass zunächst eine Wiedergutmachung verlange. Hier setzt der Traktat 'De restitutione' im Summenkommentar des Francisco de Vitoria an. Sein Einfluss ist enorm: Dass aus der moraltheologisch begründeten Restitutionspflicht in der Frühen Neuzeit ein ausdifferenziertes Rechtsinstitut zum Schutz subjektiver Rechte geworden ist, dessen besondere Leistung in einem einheitlichen Grundgedanken für Bereicherungs- und Deliktshaftung und der konsequenten Umsetzung der Prinzips der ausgleichenden Gerechtigkeit liegt, ist maßgeblich der Behandlung dieser Fragen durch Vitoria zuzuschreiben.
(Review)
»Der vorliegende Band wird sich - neben den andere, bereits in dieser Reihe erschienenen Bänden zu Vitorias Werken - für die weitere Erschließung seines Denkens zweifellos als nützlich erweisen und einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass seine Werke einer größeren Anzahl von Forschern zugänglich und bekannt gemacht werden. Einem jeden, der sich näher mit der Thomas-Kommentierung dieses einflussreichen Denkers und seiner Restitutionslehre auseinandersetzen möchte, sei diese Publikation daher wärmstens empfohlen!« Jannick Reiners, Seventeenth-Century-News