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Description
(Text)
Zu den klassischen Vorstellungen von Gerechtigkeit zählt die Tauschgerechtigkeit. Geben und Nehmen fehlt allerdings die Gleichwertigkeit, wenn die berechtigte Erwartung einseitig geschmälert wird. Augustinus lehrte, dass ein Sündenerlass zunächst eine Wiedergutmachung verlange. Hier setzt der Traktat De restitutione im Summenkommentar des Francisco de Vitoria an. Sein Einfluss ist enorm: Dass aus der moraltheologisch begründeten Restitutionspflicht in der Frühen Neuzeit ein ausdifferenziertes Rechtsinstitut zum Schutz subjektiver Rechte geworden ist, dessen besondere Leistung in einem einheitlichen Grundgedanken für Bereicherungs- und Deliktshaftung und der konsequenten Umsetzung der Prinzips der ausgleichenden Gerechtigkeit liegt, ist maßgeblich der Behandlung dieser Fragen durch Vitoria zuzuschreiben.
(Review)
»Der vorliegende Band wird sich - neben den andere, bereits in dieser Reihe erschienenen Bänden zu Vitorias Werken - für die weitere Erschließung seines Denkens zweifellos als nützlich erweisen und einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass seine Werke einer größeren Anzahl von Forschern zugänglich und bekannt gemacht werden. Einem jeden, der sich näher mit der Thomas-Kommentierung dieses einflussreichen Denkers und seiner Restitutionslehre auseinandersetzen möchte, sei diese Publikation daher wärmstens empfohlen!« Jannick Reiners, Seventeenth-Century-News
(Text)
One of the classical concepts of justice is justice in exchange. Giving and taking however are lacking in equivalence if the justifiable expectation is reduced unilaterally. Augustine taught that absolution initially required atonement. This is where the treatise 'De restitutione' in Francisco de Vitoria's Summa begins. His influence is enormous: The fact that in the Early Modern Age a clearly defined legal institution for the protection of subjective rights resulted from the obligation to make restitution established by moral theology, a legal institution whose particular achievement is the single fundamental concept for liability for enrichment and for tort liability and the consistent implementation of the principle of retributive justice, can be attributed essentially to Vitoria's dealing with these questions.