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Description
(Short description)
Das BetrVG bietet dem Betriebsrat mit Paragraph 37 Abs. 6, 7 BetrVG einen Anspruch auf Schulung und Weiterbildung. Der Arbeitgeber ist nach Paragraph 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten der Teilnahme an Betriebsräteseminare nach Paragraph 37 Abs. 6 BetrVG zu übernehmen. Die Teilnahme an Betriebsräteseminaren führt häufig zu Konflikten. Nicht jedes Betriebsratsmitglied kann jederzeit jedes Betriebsräteseminar besuchen. Die Arbeitsgerichte haben eine ganze Reihe von Voraussetzungen geschaffen, die für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen vorliegen müssen.
Damit der Betriebsrat seine Bildungsansprüche durchsetzen kann, kommt es auf die Auswahl des richtigen Seminars und die Einhaltung von Formalien an.
In diesem Buch wird erläutert, für welche Seminare der Arbeitgeber die Kosten zu übernehmen hat und wie der Betriebsrat seine Rechte im Streitfall durchsetzen kann.