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Description
(Short description)
Das am 18.8.2006 inKraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Diskriminierungen. Die Regelungen sehen vor, dass im Arbeitsleben niemand wegen Geschlecht, Behinderung, Alter, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Identität benachteiligt wird. Nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare - hinter scheinbar neutralen Kriterien versteckte - Ungleichbehandlungen sind unzulässig. Ab sofort können im Unternehmen alle Personalmaßnahmen auf mögliche Diskriminierungen überprüft werden.
Arbeitgeber, Betriebsräte, Gewerkschaften und Interessenverbände sind vom Gesetzgeber dazu aufgerufen, das Gesetz in die Praxis umzusetzen und Betroffene bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Betriebsräte und Gewerkschaften müssen außerdem einschätzen können, ob gravierende Benachteiligungen über den Einzelfall hinausgehen und dann entscheiden, ob sie von ihrem eigenen Klagerecht Gebrauch machen.
Der Kommentar gibt Betriebsräten, Anwälten und Personalleitern eine fundierte Orientierungshilfe, um sich schnell in das Gesetz und die Materie einzuarbeiten. Eine Musterbetriebsvereinbarung hilft, die Regelungen in die Praxis umzusetzen.
(Author portrait)
Christiane Nollert-Borasio ist Richterin am Arbeitsgericht München mit langjähriger Erfahrung in der Referendarausbildung und der Schulung von Betriebsräten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.Martina Perreng ist Juristin und Referatsleiterin in der Abteilung Arbeits-, Sozial- und Mitbestimmungsrecht beim Bundesvorstand des DGB.