Kettenbeteiligungsversuch : Der Versuch mittelbarer Beteiligung an Straftaten (2019. XVIII, 646 S. 23.5 cm)

個数:

Kettenbeteiligungsversuch : Der Versuch mittelbarer Beteiligung an Straftaten (2019. XVIII, 646 S. 23.5 cm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783704681232

Description


(Short description)
Das Buch bereitet die Rechtslage bei Kettenbeteiligung detailliert auf, unter Berücksichtigung der Situation in den deutschsprachigen Nachbarländern.
(Text)
Fundierte Aufbereitung zur Rechtslage bei Kettenbeteiligung

Im österreichischen Strafgesetzbuch ist angeordnet, dass die Haftung aus dem jeweiligen Straftatbestand auch jenen trifft, der vergeblich versucht hat, einen anderen zur Ausführung dieser Tat anzustiften. Für den (ebenso vergeblichen) Beihilfeversuch gilt dies nicht. Diesbezüglich bleibt das Verhalten straflos. Vor dem Hintergrund dieser bedeutenden Zweiteilung wird untersucht, wann die Strafbarkeit des Verhaltens einsetzt, wenn - nicht direkt, sondern - mittelbar, also über Zwischenpersonen, vergeblich versucht wurde, die Ausführung einer Straftat zu initiieren, man es also mit einer Kette von Anstiftern oder einer sonstigen Mitwirkung an der Anstiftung zu tun hat. Der als unmittelbarer Täter in Aussicht Genommene hat dabei die Ausführung der Tat nicht einmal versucht oder sie zwar versucht bzw vollendet, aber die mittelbare Aktivität wurde darin nicht kausal. Die Ergebnisse sind auch auf Konstellationen zu übertragen,in denen Anstiftungs- und Beihilfehandlungen in speziellen Delikten als unmittelbare Tathandlungen normiert sind und Beteiligungsversuche an solchen Beteiligungsdelikten zu beurteilen sind. Hier ist jeweils zu differenzieren, ob es sich um einen unmittelbaren Beteiligungsversuch handelt (eine direkte Anstiftung zu Ausführungshandlungen, wie es dem formalen Anschein entspricht) oder ob man darin lediglich einen mittelbaren Beteiligungsversuch zu erblicken hat (Anstiftung zur Anstiftung bzw zur Beihilfe). In der Arbeit findet die historische und (prä-)legislative Entstehung des geltenden Rechts sowie die Rechtslage deutschsprachiger Nachbarländer eingehende Berücksichtigung.
(Author portrait)
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Robert Durl ist außerordentlicher Universitätsprofessor am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Karl-Franzens-Universität Graz; seine Forschungsinteressen liegen unter anderem in den Bereichen der Beteiligungslehre, des intertemporalen Strafrechts sowie einzelner Deliktstatbestände des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches.

最近チェックした商品