Description
(Text)
Der 2., neu bearbeitete Kommentar bildet in bewährt komprimierter Form die wesentlichen Änderungen ab, welche die Novelle zum Altlastensanierungsgesetz (ALSAG), kundgemacht im BGBl. I Nr. 30/2024, in Kraft getreten am 01.01.2025, mit sich bringt. Es werden sowohl die neuen, eigenständigen materiell- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen besprochen als auch auf die künftige Digitalisierung der planlichen Darstellung sowie auf das übergeordnete Ziel des Flächenrecyclings eingegangen.
Gerade in Ansehung der äußerst komplizierten Recyclingholzverordnung und der noch schwerer verständlichen Recyclingbaustoffverordnung kommt dem ALSAG besondere Bedeutung zu.
Wenn gesetzliche Voraussetzungen dieser Verordnung nicht punktgenau eingehalten werden, entsteht sofort eine Beitragspflicht gemäß 3 ff ALSAG, allenfalls in Millionenhöhe.
Gerade die Novelle 2024 zum ALSAG hat jede Menge Veränderungen gebracht.
Durch die mittlerweile 37-jährige Beschäftigung des Autors mit dem Vollzug des ALSAG leistet der Kommentar eine wesentliche Hilfestellung bei der Anwendung in der Praxis.
(Author portrait)
Univ.-Doz. Mag. Dr. Wolfgang List war bis 2001 als Umweltlegist im damaligen BMLFUW tätig und dort unter anderem auch für das ALSAG zuständig. Seit bereits 20 Jahren ist er in der List Rechtsanwalts GmbH als Gründer und selbständiger Rechtsanwalt, schwerpunktmäßig mit Umweltrecht, insbesondere mit dem ALSAG, beschäftigt. Die List Rechtsanwalts GmbH wickelt seit 2005 ALSAG-Verfahren, zum Teil in Millionenhöhe, ab und ist unter anderem auf diesen Bereich besonders spezialisiert.
Mag.a Fiona-Aurelia List-Faymann, LL.M., ist seit 2020 als Anwältin tätig, mit einem besonderen Schwerpunkt im Umweltrecht. In der Praxis hat sie umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich gesammelt, insbesondere im Zusammenhang mit dem ALSAG. Diese rechtliche Spezialisierung und Praxiserfahrung sind auch in die Bearbeitung des Buches eingeflossen, sodass praxisnahe und fundierte Einblicke in die Thematik gewährleistet sind.



