Dienst- und Besoldungsrecht der Wiener Gemeindebediensteten (Kommentar) (3., bearb. Aufl. 2014. 704 S. 210 mm)

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Dienst- und Besoldungsrecht der Wiener Gemeindebediensteten (Kommentar) (3., bearb. Aufl. 2014. 704 S. 210 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783700759164

Description


(Text)

Seit Erscheinen der 2. Auflage des Kurzkommentars im Februar 2007 wurden die Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 und die Besoldungsordnung 1994 mehrfach novelliert und wurde für die Mitglieder des mit 1. 1. 2014 seine Tätigkeit aufnehmenden Landesverwaltungsgerichts Wien und die dort tätigen Landesrechtspfleger und Landesrechtspflegerinnen das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz geschaffen.

Die in den Novellen enthaltenen, zT wesentlichen Änderungen - wie zB die Reform des Arbeitszeit- und Urlaubsrechtes, die Einführung eines Freiquartals, die Berücksichtigung der eingetragenen Partnerschaft, die Neugestaltung der Vordienstzeitenanrechnung auf Grund des Urteils des EuGH im Fall Hütter, die erforderlichen Anpassungen an die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit und die dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienenden Änderungen, wie zB die Einführung der Väterfrühkarenz und der Pflegeteilzeit, - werden unter Hinweis auf die Erläuternden Bemerkungen und Rechtsprechung kommentiert und die schon bisher im Kommentar enthaltene Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht.

(Author portrait)

Die Autoren:

Mag. Helmut Hutterer war zehn Jahre in der Magistratsdirektion der Stadt Wien (Rechtsmittelbüro, Verfassungsdienst) tätig, ehe er in die Magistratsabteilung 1 (MA 1) wechselte, deren Leiter er vom 1. 11. 2000 bis 31. 8. 2011 gewesen ist. In diesem Zeitraum war er auch rechtskundiger Beisitzer des Dienstrechtssenates sowie ab 1. 1. 2000 bis zu deren Auflösung mit 31. 12. 2013 Mitglied der Datenschutzkommission. Er war auch fachkundiger Laienrichter beim OGH.



Mag. Sabine Rath ist seit 1. 3. 2000 im Personalbereich der Stadt Wien und seit 1. 10. 2000 in der MA 1 tätig, wurde am 1. 9. 2005 zur Abteilungsleiter-Stellvertreterin und mit Wirksamkeit 1. 9. 2011 zur Leiterin der MA 1 bestellt. Ab 14. 11. 2000 war sie stellvertretende rechtskundige Beisitzerin und ab 1. 9. 2011 bis zu dessen Auflösung mit 31. 12. 2013 rechtskundige Beisitzerin im Dienstrechtssenat der Stadt Wien. Sie war auch fachkundige Laienrichterin beim OLG Wien.

In den Aufgabenbereich der MA 1 fällt nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien ua die Ausarbeitung der die Wiener Gemeindebediensteten betreffenden dienst- und besoldungsrechtlichen Normen sowie die Führung der Bürogeschäfte der gemeinderätlichen Personalkommission.


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