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Mit zahlreichen Urteilen hat der EuGH die auslegebedürftige Bestimmung von Art. 1 der InfoSoc Richtlinie ausgelegt und somit eine Auslegeordnung für die Behandlung der öffentlichen Wiedergabe insbesondere in der digitalen Welt des Internet geschaffen. Mit der vorliegenden Arbeit wird die Rechtsprechung des EuGH kritisch gewürdigt.



