Full Description
Im Ergebnis wird deutlich, dass die SGB II-Leistungen im Sinne des „Förderns und Forderns" in der Regel weder finanziell ausreichend sind, um soziale Teilhabe zu sichern, noch kann die eigentliche Zielsetzung der Hartz IV-Reform, die Arbeitsmarktpartizipation nachhaltig zu gewährleisten, in ausreichendem Maße sichergestellt werden.



