Der Einsatz von Kostenausgleichsvereinbarungen beim Vertrieb von Netto-Lebensversicherungen : Wirtschaftliche Eigensicherung auf Kosten des Verbraucherschutzes? (Akademische Schriftenreihe Bd.V279281) (2014. 72 S. 210 mm)

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Der Einsatz von Kostenausgleichsvereinbarungen beim Vertrieb von Netto-Lebensversicherungen : Wirtschaftliche Eigensicherung auf Kosten des Verbraucherschutzes? (Akademische Schriftenreihe Bd.V279281) (2014. 72 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783656735908

Description


(Text)
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,2, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: Das im Jahr 2000 gegründete Liechtensteiner Versicherungsunternehmen "PrismaLife AG'' bietet am deutschen Versicherungsmarkt Nettopolicen mit Kostenausgleichsvereinbarungen im Bereich der Lebensversicherung an. Mit Hilfe dieser Produktart wird dem Verbraucher eine höherwertige Transparenz versprochen, da die mit dem Abschluss des Vertrages einhergehenden Kosten unmittelbar und konkret dargestellt werden. Somit würde "PrismaLife'' nach eigener Meinung den deutschen gesetzlichen Maßgaben zur Lebensversicherung entsprechen und zugleich eine unnötige Belastung des Verbrauchers durch versteckte Kosten verhindern.Für den Verbraucher werden solche Kostenausgleichsvereinbarungen erst dann zum Problem, sollten der Versicherungsvertrag frühzeitig gekündigt werden. Denn trotz Beendigung des Versicherungsvertrages ist der Verbraucher nach wie vor dazu verpflichtet, weiterhin die angefallenen Abschluss- und Vertriebskosten für die Nettopolice zu tragen. Dieser Umstand führt zwangsläufig zu Missstimmungen und viele Verbraucher sehen den Einsatz der Kostenausgleichsvereinbarung als weiteres Instrument zur "Abzocke'' an. Diese Meinung ist verständlich, da der Verbraucher weiterhin die Vermittlungsprovision des Versicherungsvertreters zu tilgen hat, welcher die Verträge vermittelt.Diese Thesis befasst sich mit der rechtlichen Wirksamkeit der Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) unter Berücksichtigung von Verbraucherschutzaspekten sowie ökonomischer Faktoren im Geschäft der Lebensversicherungen.

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