Description
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Dieses Standardwerk bietet Unternehmen der Wohnungswirtschaft rechtssichere Erläuterungen zu allen Aspekten der Rechnungslegung. In der Anlage erhalten Sie Vordrucke zur Gliederung der Bilanz und der GuV.
Inhalte:
Richtlinien für das Rechnungswesen
Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft
Erläuterungen zum Jahresabschluss
Lagebericht
Offenlegung des Jahresabschlusses und anderer Unterlagen
(Table of content)
Teil A
Richtlinien für das Rechnungswesen
Teil B
Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft
Teil C
Erläuterungen zum Jahresabschluss
Teil D
Lagebericht
Teil E
Offenlegung des Jahresabschlusses und anderer Unterlagen
AnlagenGrößenklassen der Unternehmen gemäß
267 HGB und ihre Bedeutung für die Rechnungslegung und OffenlegungFallbeispiel zum AnlagenspiegelSteuerliche Fragen
3.1
Ausweis der Umsatzsteuer
3.2
Gewerbesteuerliches Umlageverfahren im KonzernBilanzierung latenter Steuern bei Wohnungsunternehmen nach den Vorschriften des HGBBehandlung der AufwendungsdarlehenVerordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970 in der Fassung vom 25. Mai 2009Vordrucke für die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs, herausgegeben vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. für Kapitalgesellschaften und GenossenschaftenSachregister
(Extract)
II. Aufgaben des wohnungswirtschaftlichen Rechnungswesens
1 Entsprechend den von der Betriebswirtschaftslehre und
der betrieblichen Praxis entwickelten Anforderungen
an ein modernes betriebliches Rechnungswesen hat das
wohnungswirtschaftliche Rechnungswesen einerseits
Dokumentations- und Kontrollaufgaben zu erfüllen, i. E.
Erfassung und Überwachung aller mengen- und wertmäßigen Veränderungen im betrieblichen Vermögen sowie
Ermittlung der Vermögens- und Schuldenbestände und des Erfolges am Ende des Geschäftsjahres (Jahresbestands- und Erfolgsrechnung) und ggf. während kürzerer Rechnungsperioden;
andererseits hat das Rechnungswesen
Informationen für die Unternehmensplanung und -steuerung zur Verfügung zu stellen.



