Description
Trotz rechtlicher Fortschritte bestehen insbesondere Schutzlücken bei struktureller Diskriminierung ohne individuelle Klagemöglichkeit. Die Arbeit prüft, ob ein Verbandsklagerecht Abhilfe schaffen kann, analysiert dazu Modelle aus anderen Rechtsbereichen und schlägt ein eigenständiges Klagerecht für Verbände vor, ergänzt um die Prozessstandschaft. Trotz rechtlicher Fortschritte bleibt effektiver Diskriminierungsschutz häufig lückenhaft - insbesondere dort, wo strukturelle Ungleichbehandlungen nicht durch individuell Betroffene gerichtlich geltend gemacht werden können. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob und wie ein Verbandsklagerecht im Antidiskriminierungsrecht zur Schließung dieser Schutzlücke beitragen kann.
Die Arbeit analysiert bestehende Klagemodelle in verschiedenen Rechtsbereichen - vom Verbraucher- über das Wettbewerbs- bis hin zum Umweltrecht - und prüft, welche ihrer Strukturprinzipien sich für eine Übertragung auf das Antidiskriminierungsrecht eignen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Fallkonstellationen ohne individuelle Klageberechtigung, etwa diskriminierende Stellenanzeigen. Auf dieser Grundlage schlägt die Arbeit ein eigenständiges Verbandsklagerecht vor, das Verbände befähigt, auch ohne individuelle Betroffenheit selbstständig Klage zu erheben, ergänzt durch die Einführung der Prozessstandschaftsbefugnis für einzelfallbezogene Verbandsklagen. Vorwort - Abkürzungsverzeichnis - Einleitung - Erstes Kapitel: Defizite in der Durchsetzung des Antidiskriminierungsrechts - 1 Schwächen der individuellen Rechtsbehelfe - 2 Schwächen der kollektiven Rechtsbehelfe - Zweites Kapitel: Die Verbandsklage als geeignetes Rechtsschutzinstrument im Antidiskriminierungsrecht - 3 Definition des Begriffs "Verbandsklage" - 4 Ausgleich des Vollzugsdefizits durch Verbandsklagerechte - Drittes Kapitel: Vorschlag zur Ausgestaltung von Verbandsklagerechten im Antidiskriminierungsrecht - 5 Allgemeine antidiskriminierungsrechtliche Verbandsklage - 6 Einzelfallbezogene antidiskriminierungsrechtliche Verbandsklage - Ergebnisse - Literaturverzeichnis Hanna Elisabeth Lucassen studierte Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Leibniz Universität Hannover, einschließlich eines Auslandssemesters in Newcastle (UK). Anschließend promovierte sie im Fachbereich Rechtswissenschaften an der Universität Oldenburg. Derzeit ist sie Rechtsreferendarin in Bremen.



