Das Leistungsschutzrecht des Verlegers : Eine Analyse zur Notwendigkeit eines neuen urheberrechtlichen Schutzrechts unter Berücksichtigung der Entwicklung des Urheberrechts aus dem Privilegienwesen (Europäische Hochschulschriften Recht)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 256 p.
  • 商品コード 9783631879283

Description

Der Rechtsschutz des Verlegers de lege lata ist unzureichend. Das Fehlen eines urheberrechtlichen Leistungsschutzrechtes des Verlegers ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Insbesondere stellt die Einführung eines solchen Rechts keinen Rückschritt in der Urheberrechtsgeschichte dar und fügt sich in den bestehenden Leistungsschutz ein

Urheberrechtliche Leistungsschutzrechte schützen die dem Werk vor- und nachgelagerten Leistungen. Außer für den Pressebereich existiert im Urheberrechtsgesetz keine solche Rechtsstellung des Verlegers. Das Ziel der Arbeit ist zu untersuchen, wieso kein solches Recht existiert und ob ein solches notwendig ist. Dabei wird zum einen die Entwicklung des Urheberrechtsgesetzes und die Entstehung der Leistungsschutzrechte herausgearbeitet. Zum anderen wird ein Vergleich zum Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers vorgenommen. Zudem wird der Vorteil eines Leistungsschutzrechtes dargestellt. Das Ergebnis ist, dass kein sachlich gerechtfertigter Grund für das Fehlen eines Leistungsschutzrechtes des Verlegers existiert und dies aber notwendig ist. Ein Formulierungsvorschlag beendet die Arbeit.

Inhaltsverzeichnis - Vorwort - Abkürzungsverzeichnis - Kapitel 1: Forschungsgegenstand, Terminologie und Gang der Untersuchung - Kapitel 2: Der Rechtsschutz des Verlegers de lege lata - Kapitel 3: Vom Privileg zum Urheberrecht: Ein rechtshistorischer Überblick zur Rechtsstellung des Verlegers und Autors - Kapitel 4: Der Verleger, seine Leistung und die Interessenlage zu seiner Leistung - Kapitel 5: Der urheberrechtliche Leistungsschutz - Kapitel 7: Zusammenfassung in Thesen - Kapitel 8: Formulierungsvorschlag für einen urheberrechtlichen Rechtsschutz de lege ferenda - Literaturverzeichnis Andreas Franziskus Mann studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. In dieser Zeit fertigte er die Dissertation an. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung absolviert er das Rechts-referendariat beim Kammergericht.

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