Description
(Short description)
Das Anfechtungsrecht des Aktionärs dient sowohl dem individuellen Rechtsschutz als auch der öffentlichen Rechtmäßigkeitskontrolle. Es ist als ein Kontrollrecht in Form der Prozessführungsbefugnis anzusehen. Das Aktionär-Anleger-Konzept und die Abschaffung des Anfechtungsrechts sind angesichts des Rechtsschutzes und -vergleichs nicht überzeugend.
(Text)
Muss das Anfechtungsrecht des Aktionärs angesichts seines großen Missbrauchspotenzials oder nach dem Aktionär-Anleger-Konzept abgeschafft werden? Diese Frage verneint der Autor, indem er zuerst aus der Entwicklungsgeschichte und geltenden Regelungen ableitet, dass die Beschlussmängelklage im deutschen Aktienrecht nicht nur dem individuellen Rechtsschutz, sondern auch der öffentlichen Rechtmäßigkeitskontrolle dient. Er erinnert auch daran, dass die Gefahr des Missbrauchs nach der Einführung des Spruchs- und Freigabeverfahrens nicht mehr so groß ist. Anschließend zeigt sich durch einen sorgfältigen Rechtsvergleich, dass gegenüber dem Reformvorschlag zur Abschaffung des Anfechtungsrechts ein verbessertes Verfahren für die Klageabweisung nach Interessenabwägung in Einzelfällen bevorzugt wird.
(Table of content)
Die systematische Stellung des Anfechtungsrechts des Aktionärs - Beschlussmängelklage im rechtsvergleichenden Überblick - Schranken des Anfechtungsrechts im rechtsvergleichenden Überblick - Rechtsvergleichende Analyse und Hinweise für die Reform des Anfechtungsrechts
(Author portrait)
Sung-Eun Park studierte Rechtswissenschaften an der Seoul-National-Universität in Korea, wo er auch seinen Magisterkurs für das Zivilprozessrecht absolvierte. In Deutschland erlangte er nach einem LL.M. seine Doktorwürde an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.



