Description
(Short description)
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Leistungserbringer neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-Methoden) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen? Entscheidend sind die Regelungen des gesetzlichen Krankenversicherungsrecht (SGB V) sowie die Regelungen des Krankenhausfinanzierungsrechts (KHG, KHEntgG).
(Text)
Die Autorin untersucht an der Schnittstelle zwischen gesetzlichem Krankenversicherungsrecht (SGB V) und Krankenhausfinanzierungsrecht (KHG, KHEntgG), unter welchen Voraussetzungen Leistungserbringer im Rahmen einer Krankenhausbehandlung neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-Methoden) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen dürfen ( 137 c, 137 e SGB V). Zentrale Aspekte der Untersuchung sind, in welchem Verhältnis das allgemeine Qualitätsgebot ( 2 Abs. 1 S. 3 SGB V) zu der Regelung des 137 c SGB V steht, ob den Krankenhäusern in Bezug auf 137 c SGB V ein Beurteilungsspielraum eingeräumt wird, die Erprobungsregelung des 137 e SGB V sowie das vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) durchgeführte NUB-Verfahren ( 6 Abs. 2 KHEntgG).
(Table of content)
Medizinischer Fortschritt - Regelungen des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts (SGB V) und des Krankenhausfinanzierungsrechts (KHG, KHEntgG) für die Erbringung von NUB-Methoden im Rahmen einer Krankenhausbehandlung - Erprobungsregelung - NUB-Verfahren - Anspruch auf NUB-Entgelt bei NUB-Status 1
(Author portrait)
Isabelle C. Hägele-Rebmann studierte in Würzburg, Dijon (Frankreich) und Tübingen Rechtswissenschaften mit einem Begleitstudium im Europäischen Recht (Europajuristin Universität Würzburg). Sie ist ausgebildete Mediatorin und arbeitet als Rechtanwältin, spezialisiert auf öffentliches Medizinrecht.



