Die einheitliche Auslegung des Tatbestandsmerkmals "verleiten" in geltenden deutschen Straftatbeständen (Europäische Hochschulschriften Recht .5927) (2017. 168 S. 1 Abb. 210 mm)

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Die einheitliche Auslegung des Tatbestandsmerkmals "verleiten" in geltenden deutschen Straftatbeständen (Europäische Hochschulschriften Recht .5927) (2017. 168 S. 1 Abb. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 168 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631724132

Description


(Short description)

Der Autor bestimmt erfolgreich einen einheitlichen Verleitensbegriff für die 15 bestehenden Straftatbestände der Verleitung eines anderen. Mittels einer systematisch vergleichenden Analyse ermittelt er einen einheitlichen Inhalt und Wesen des Verleitens. Abschließend untersucht er dogmatische Folgefragen der einheitlichen Auslegung.

(Text)

Eine mit dem Wort «verleiten» beschriebene Tathandlung findet sich in 15 verschiedenen Tatbeständen des deutschen Strafrechts. Der Autor untersucht erfolgreich die Möglichkeit, Zweckmäßigkeit und Gebotenheit der Bestimmung eines einheitlichen Verleitensbegriffs. Mittels einer systematisch vergleichenden Analyse sämtlicher der teils seit mehr als 140 Jahren geltenden Verleitungsdelikte ermittelt er einen einheitlichen Inhalt des Verleitens und seines Wesens. In der Rechtswissenschaft handelt es sich damit um die erste umfassende und verallgemeinernde Abhandlung zum Verleitensbegriff. Abschließend befasst sich der Autor mit strafrechtsdogmatischen Einzelfragen, die sich aus der Verwendung des Merkmals «verleiten» ergeben.

(Table of content)

Ermittlung verleitungsexklusiver Tatkonstellationen - Vergleich sämtlicher Verleitungskonstellationen - Abgrenzung gegenüber anderen Veranlassungskonstellationen des StGB - Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine einheitliche Auslegung - Einheitlicher Inhalt und Wesen des Verleitens - Dogmatische Folgefragen

(Author portrait)

Kristian Ohde studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und wurde an der Universität Potsdam promoviert. Dort ist er am Lehrstuhl für Strafrecht als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.

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