Description
(Short description)
Das Buch befasst sich mit der Fremdrechtsanwendung und ihren verfassungsrechtlichen Grenzen am Beispiel der Untreue zu Lasten einer in Deutschland ansässigen Limited. Beschrieben werden die gesellschafs- und europarechtlichen Grundlagen der Niederlassungsfreiheit von europäischen Gesellschaften, die dogmatische Ausgestaltung des Untreuetatbestands sowie die bisherigen Ansätze zur Fremdrechtsanwendung und deren verfassungsrechtlichen Grenzen.
(Text)
Das Buch befasst sich mit der Fremdrechtsanwendung und ihren verfassungsrechtlichen Grenzen am Beispiel der Untreue zu Lasten einer in Deutschland ansässigen Limited. Nach Ansicht des Autors vermag die bisherige Rechtsprechung zur Limited-Untreue grundlegende Probleme, die sich bei der Einbeziehung von ausländischen Rechtsnormen im Rahmen von deutschen akzessorischen Straftatbeständen ergeben, nicht zu beheben. Beschrieben werden daher die gesellschafts- und europarechtlichen Grundlagen der Niederlassungsfreiheit von europäischen Gesellschaften, die dogmatische Ausgestaltung des Untreuetatbestands sowie die bisherigen Ansätze zur Fremdrechtsanwendung und deren verfassungsrechtliche Grenzen. Darüber hinaus werden insbesondere die heranzuziehenden Regelungen des englischen Gesellschaftsrechts (director's duties) - als die mit dem Untreuetatbestand zusammenzulesenden Pflichten - ausführlich dargestellt.
(Table of content)
Inhalt: Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit juristischer Personen - Companies Act 2006 - Director's duties - Untreuetatbestand - Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht - Fremdrechtsanwendung und ihre verfassungsrechtlichen Grenzen - Bindung der Rechtsprechung an Recht und Gesetz - Unionsrechtskonformität - Sondertatbestand.
(Review)
(Author portrait)
Matthias Peukert studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School Hamburg und an der Université de Droit, d'Economie et des Sciences d'Aix-Marseille (Frankreich). Nach einem zusätzlichen LL.M.-Studium an der University of Canterbury (Neuseeland) promovierte er an der Bucerius Law School. Nach seinem Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg arbeitet er seit 2012 als Rechtsanwalt bei einer auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg.