Die Ablehnung von Schiedsrichtern bei gleichzeitiger Sicherung betrieblicher Geheimnisse mittels einstweiliger Verfügung (Europäische Hochschulschriften Recht .5584) (2014. XL, 156 S. 210 mm)

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Die Ablehnung von Schiedsrichtern bei gleichzeitiger Sicherung betrieblicher Geheimnisse mittels einstweiliger Verfügung (Europäische Hochschulschriften Recht .5584) (2014. XL, 156 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 156 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631650844

Description


(Short description)
Bei einem Schiedsgerichtsverfahren entstehen Interessenkonflikte, wenn ein Schiedsrichter nicht nur Experte, sondern auch Konkurrent einer der Schiedsparteien ist. Das Buch prüft die Ablehnung des Schiedsrichters durch ein ordentliches Gericht und ein Mitteilungsverbot zwischen Schiedspartei und Schiedsrichter/Konkurrent per einstweilige Verfügung.
(Text)
Eine Besonderheit eines Schiedsgerichtsverfahrens ist die selbständige Bestellung der Schiedsrichter durch die Parteien. Diese Gestaltungsmöglichkeit führt zu Interessenkonflikten, wenn ein Schiedsrichter nicht nur Experte, sondern auch Konkurrent einer der Schiedsparteien ist. Dann sind die Vertraulichkeit des Streitgegenstandes und Betriebsgeheimnisse in Gefahr. Das in der Zivilprozessordnung geregelte Ablehnungsverfahren von Schiedsrichtern löst diesen Konflikt nicht. Zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse sollte daher die Ablehnung des Schiedsrichters durch ein ordentliches Gericht erfolgen. Gleichzeitig sollte per einstweiliger Verfügung ein Mitteilungsverbot zwischen Schiedspartei und Schiedsrichter/Konkurrent beantragt werden.
(Table of content)
Inhalt: Benennung von Schiedsrichtern und deren Experteneigenschaft - Analyse der einzelnen Ablehnungsverfahren gem. 1025 ff. ZPO - Entscheidung über die Schiedsrichterablehnung unmittelbar vor dem ordentlichen Gericht trotz Schiedsvereinbarung - Eingriff in das Schiedsverfahren mittels einstweiliger Verfügung - Unteilbarkeit der Person als Schiedsrichters und Konkurrent.
(Author portrait)
Andreas Seegers studierte Jura an den Universitäten Bayreuth und Münster. Er ist als Rechtsanwalt tätig.

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