"Medical enterprise liability" : Rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen und U.S.-amerikanischen Recht. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5567) (2013. XII, 230 S. 210 mm)

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"Medical enterprise liability" : Rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen und U.S.-amerikanischen Recht. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5567) (2013. XII, 230 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 230 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631648148

Description


(Short description)
Die U.S.-amerikanische "medical enterprise liability" überträgt die Haftung für von angestellten Ärzten und "independent contractors" fahrlässig verursachte Schäden auf Krankenhausträger und stellt behandelnde Ärzte von der Haftung frei. Ist die "medical enterprise liability" für das deutsche Recht zweckmäßig und mit dem deutschen Recht vereinbar?
(Text)
Bei der medizinischen Behandlung des Patienten im Krankenhaus kommen in einem Schadensfall regelmäßig mehrere Haftungsgegner in Betracht: selbstliquidierende Chefärzte, angestellte Krankenhausärzte, Belegärzte oder der Krankenhausträger selbst. Gerade auch das U.S.-amerikanische Recht kennt ähnliche Probleme. Dieser Rechtsunsicherheit versucht das Konzept der "medical enterprise liability" entgegen zu wirken, indem es grundsätzlich die Haftung für sowohl von angestellten Ärzten als auch von "independent contractors" fahrlässig verursachte Schäden auf den Krankenhausträger überträgt und gleichzeitig den behandelnden Arzt von der Haftung freistellt. Es wird untersucht, ob die "medical enterprise liability" etwa für das deutsche Recht zweckmäßig und mit dem deutschen Recht vereinbar ist.
(Table of content)
Inhalt: Die Haftung des Krankenhausträgers nach aktueller deutscher und U.S.-amerikanischer Rechtslage - Das Konzept der "medical enterprise liability" - Vorteile und Bedenken hinsichtlich der "medical enterprise liability" - Zweckmäßigkeit für das deutsche Haftungsrecht - Vereinbarkeit mit dem deutschen Haftungsrecht.
(Author portrait)
Matthias Löhle studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und schloss ein LL.M.-Studium an der New York University School of Law ab. Promotionsbegleitend arbeitete er an der Universität Tübingen, später an der Universität Passau. Sein Referendariat absolvierte er am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Er ist Attorney and Counselor-at-Law in New York und Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

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