Die poena naturalis im Straf- und Strafzumessungsrecht : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5553) (2013. X, 149 S. 210 mm)

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Die poena naturalis im Straf- und Strafzumessungsrecht : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5553) (2013. X, 149 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 149 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631647677

Description


(Short description)
Im Fokus der Untersuchung steht die Frage, ob die poena naturalis einen legitimen Stellenwert innerhalb des Strafrechts, insbesondere als Strafabsehensgrund im Rahmen von
60 StGB hat bzw. haben kann. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass die poena naturalis eine systemfremde Figur ist, welche keinerlei Daseinsberechtigung im Strafrecht hat.
(Text)
Seit jeher ist die straftheoretische Fundierung des poena naturalis-Gedankens innerhalb des Strafrechtsystems umstritten. Bereits prima facie scheint eine zufällige, nicht durch eine übergeordnete Instanz verhängte Strafe nur schwerlich geeignet zu sein, die Funktion einer staatlichen Strafe zu erfüllen. Gleichwohl hat dieses Phänomen durch
60 StGB Einzug in das geltende Strafrechtsystem gefunden. Im Fokus der Arbeit steht die Frage, ob die poena naturalis einen legitimen Stellenwert innerhalb des Strafrechts, insbesondere als Absehensgrund von Strafe im Rahmen von
60 StGB hat bzw. haben kann, was nach ausführlicher Untersuchung verneint wird. Die poena naturalis ist und bleibt eine systemfremde Figur, welche keinerlei Daseinsberechtigung im geltenden Strafrecht hat.
(Table of content)
Inhalt: Die poena naturalis als Rechtsinstitut - Die Legitimation von Strafe - Die poena naturalis im gegenwärtigen Straf- und Strafzumessungsrecht - Einordnung und Legitimität des
60 aus strafrechtsdogmatischer Sicht - Die Rechtsprechung zu
60 - Kritische Würdigung und Stellungnahme zu
60 - Die allgemeine Problematik der Berücksichtigung individueller Besonderheiten des Täters bei der konkreten Verwirklichung der verdienten Strafe.
(Author portrait)
Sabrina Sprotte, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg mit Schwerpunkt Strafrecht; Zusatzqualifikation im Pharmarecht. Promotion an der Universität Marburg. Seit Dezember 2011 Rechtsreferendarin am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein.

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