Description
(Short description)
Behörden haben verschiedene verfassungskonforme Möglichkeiten, das Internet für Ermittlungen zu nutzen. Die verdeckte Online-Durchsuchung ist grundsätzlich wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 I GG de lege lata verfassungswidrig. Vorhandene landesrechtliche Rechtsgrundlagen halten einer verfassungsmäßigen Prüfung nicht stand.
(Text)
Das Internet bildet für staatliche Stellen - auch im internationalen Kontext - ein immer wichtiger werdendes Medium zur Erkenntniserlangung. Diese Arbeit prüft, wie das Internet behördlicherseits genutzt werden kann und welche Grundrechtspositionen der Betroffenen hierbei tangiert werden. Daran schließt sich die Analyse vorhandener verfassungsrechtlicher Rechtfertigungsmöglichkeiten an. Den Schwerpunkt stellt die Prüfung der repressiven und präventiven verdeckten Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ als Sonderform dar. Aufgrund juristischer sowie technischer Schwierigkeiten in Normierung und Umsetzung einer verfassungsmäßig vertretbaren verdeckten Online-Durchsuchung wird hier letztlich dringend zu Mäßigung und Bedacht gemahnt.
(Table of content)
Inhalt: Technische Grundlagen - Ansatzpunkte für Behörden - Internetbasierte Ermittlungsmaßnahmen und Grundrechtsrelevanz - Verdeckte Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung - Beweisverwertbarkeit - Convention on Cybercrime.
(Author portrait)
Stephanie Schön, 2006 bis 2011 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main; 2011 Erstes juristisches Staatsexamen; seit 2012 Rechtsreferendarin am Landgericht Hanau; Promotion 2013.



