Description
(Short description)
Das Umweltschadensgesetz ermöglicht es, Behörden zur Sanierung eingetretener Umweltschäden aufzufordern. Es wird untersucht, ob das Gesetz über die Regelungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes hinausgehende Rechte und Pflichten der Behörden und Verantwortlichen schafft und ob es verfahrensrechtlich die (außer-)gerichtlichen Rechte Dritter erweitert.
(Text)
Der Gesetzgeber hat mit dem im Jahr 2011 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz erstmals verwaltungsrechtliche Rechte eingeführt, die insbesondere Umweltverbände in die Lage versetzen, Behörden zur Sanierung eingetretener Schäden an Boden, Wasser, Arten und natürlichen Lebensräumen aufzufordern und diese Rechte gerichtlich durchzusetzen. Die Autorin untersucht die Regelungen des Gesetzes betreffend die Verfahrensbefugnisse und Klagerechte Dritter. Dabei legt sie den Schwerpunkt auf die Umweltverbände. Es wird herausgearbeitet, ob das Umweltschadensgesetz in Bezug auf das Schutzgut Boden über die Regelungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes hinausgehende Rechte und Pflichten der Behörden und jeweiligen Verantwortlichen schafft und ob unter verfahrensrechtlichem Gesichtspunkt die (außer-)gerichtlichen Rechte Dritter erweitert wurden. Abschließend wird die Bedeutung des Umweltschadensgesetzes im deutschen Umweltverwaltungsrecht eingeschätzt.
(Table of content)
Inhalt: Auseinandersetzung mit den materiell-rechtlichen Regelungen des Umweltschadensgesetzes - Darstellung der Voraussetzungen der behördlichen Initiativrechte sowie der gerichtlichen Klagerechte - Vergleich mit den behördlichen Initiativrechten und den gerichtlichen Klagerechten unter Anwendung des Bundes-Bodenschutzgesetzes.
(Author portrait)
Daniela Schäfrich studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen nahm sie ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer auf das öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei in Potsdam auf und promovierte an der Universität Potsdam.