Begriffsjurisprudenz zu den Waffen, gefährlichen Werkzeugen und sonstigen Werkzeugen oder Mitteln in den Qualifikationen : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5494) (2013. XVI, 164 S. 210 mm)

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Begriffsjurisprudenz zu den Waffen, gefährlichen Werkzeugen und sonstigen Werkzeugen oder Mitteln in den Qualifikationen : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5494) (2013. XVI, 164 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 164 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631641941

Description


(Short description)
Der Autor thematisiert die Waffen, gefährlichen und sonstigen Werkzeuge und Mittel in den Diebstahls- und Raubqualifikationen des StGB. Einer Analyse der historischen Entwicklung und des aktuellen Streitstandes folgt ein zwischen den Qualifikationsnormen des Diebstahls und des Raubes differenzierender Ansatz zur Lösung der Problematik.
(Text)
Das Buch thematisiert die Begriffe der Waffen, gefährlichen Werkzeuge und sonstigen Werkzeuge oder Mittel in den Qualifikationen von Diebstahl (
244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und b StGB) und Raub (
250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und b StGB und
250 Abs. 2 Nr. 1 StGB). Schon vor den Änderungen durch das 6. StrRG waren diese Begriffe umstritten, was der Gesetzgeber des 6. StrRG - insbesondere wegen der Einführung des Begriffs der gefährlichen Werkzeuge in den Normen des
244 und
250 - nicht zu beseitigen vermochte. Vielmehr wurde die Diskussion noch verschärft. Der Autor analysiert den unübersichtlichen Streitstand in Literatur und Rechtsprechung und entwickelt einen zwischen den Qualifikationsnormen des Diebstahls und des Raubes differenzierenden Ansatz zur Lösung der Problematik.
(Table of content)
Inhalt: Historische Entwicklung der in

244, 250 enthaltenen Qualifikationen des Diebstahls und Raubes - Darstellung des Streitstandes in Literatur und Rechtsprechung - Relativität der Rechtsbegriffe - Verbindlichkeit des gesetzgeberischen Willens bei der Gesetzesauslegung - Differenzierende Auslegung.
(Author portrait)
Anselm Reinertshofer studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München; das Erste juristische Staatsexamen legte er 2010 ab. Von 2010 bis 2012 war er an der LMU München als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Derzeit ist er Rechtsreferendar im OLG-Bezirk München.

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