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Description
(Short description)
Die Medienregulierung bedarf eines technologieneutralen Ansatzes, um Meinungsvielfalt bei fortschreitender Medienkonvergenz sicherzustellen. Im Wege des Rechtsvergleichs untersucht die Arbeit, ob die Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt in Deutschland und Großbritannien gegenwärtig geeignet sind, um crossmediale Meinungsmacht zu regulieren.
(Text)
Die Medienregulierung bedarf eines technologieneutralen Ansatzes, um Meinungsvielfalt bei fortschreitender Medienkonvergenz sicherzustellen. Im Wege des Rechtsvergleiches belegt die Autorin, dass die Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt in Deutschland und Großbritannien gegenwärtig nicht geeignet sind, crossmediale Meinungsmacht zu regulieren. Das Medienkonzentrationsrecht und die Medienaufsicht sind insbesondere in Deutschland im Sinne eines technologieneutralen Regulierungsansatzes zu reformieren. Zudem bedarf es der Kodifizierung sachgerechter Methoden zur Messung crossmedialer Meinungsmacht, um Medienkonzentration trotz der zunehmenden Verflechtungen der Medienmärkte zu verhindern und die Meinungsvielfalt zu schützen.
(Table of content)
Inhalt: Medienregulierung in Deutschland und Großbritannien - Rechtsvergleich der deutschen Medienregulierung mit dem britischen Medienkonzentrationsrecht und Medienkartellrecht - Messung und Regulierung crossmedialer Meinungsmacht - Vorherrschende Meinungsmacht gemäß
26 Rundfunkstaatsvertrag - Medienkonvergenz.
(Author portrait)
Alexandra Kristina Sommerhoff, seit 2012 Rechtsanwältin in Berlin; 2013 Promotion an der Universität Marburg; 2012 LL.M. in Competition Law am King's College London; 2008-2010 Rechtsreferendariat in Düsseldorf, London und Peking; 2002-2007 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Marburg und der Universität Bonn.