- ホーム
- > 洋書
- > ドイツ書
- > Social Sciences, Jurisprudence & Economy
- > Jurisprudence & Law
- > trade & commercial lawindustrial law & social law
Description
Diese Arbeit erörtert die Frage, ob in einem Haustarifvertrag weitergehende Regelungsbefugnisse bestehen als in einem Verbandstarifvertrag. Anhand von Praxisbeispielen wird festgestellt, dass in einem Haustarifvertrag wirksam auf die Unternehmerfreiheit verzichtet werden kann. Ein Streik um derartige Regelungen wird aber als unzulässig erachtet. In Rechtsprechung und Literatur noch weitgehend ungeklärt ist die Frage, ob durch einen Haustarifvertrag intensiver in die Unternehmerfreiheit des Arbeitgebers eingegriffen werden kann als durch einen Verbandstarifvertrag. Das Werk beleuchtet diese umstrittene Frage anhand zweier aktueller Praxisbeispiele - gewerkschaftlichen Forderungen nach Standortgarantien und Zeitarbeitsquoten - und setzt sich darüber hinaus mit den Auswirkungen auf das Arbeitskampfrecht auseinander. Die Verfasserin kommt zum Ergebnis, dass durch einen Haustarifvertrag auf die Unternehmerfreiheit wirksam verzichtet werden kann und damit weitergehende Regelungen als in einem Verbandstarifvertrag möglich sind, welche aber nicht erstreikt werden können. Inhalt: Haustarifvertrag - Grundlagen der tariflichen Regelungsmacht - Grund und Grenzen der Unternehmerfreiheit - Korrektiv über das Arbeitskampfrecht. Gabriele Geiselhart studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und absolvierte ihr Referendariat am Landgericht Konstanz. Seit Anfang 2007 ist sie als juristische Referentin bei einem Tarifträgerverband tätig. Zwischenzeitlich war sie promotionsbegleitend als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in München angestellt.



