Gründe für die Zulassung der Revision in deutschen Prozessordnungen (Europäische Hochschulschriften Recht .5713) (2015. XXXVIII, 204 S. 210 mm)

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Gründe für die Zulassung der Revision in deutschen Prozessordnungen (Europäische Hochschulschriften Recht .5713) (2015. XXXVIII, 204 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 204 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631624135

Description


(Short description)
Der Autor befasst sich mit den Gründen der Zulassung der Revision als Voraussetzung für den Zugang zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht) und untersucht Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der gesetzlichen Ausgestaltung und Auslegung.
(Text)
Das Buch befasst sich mit den Gründen für die Zulassung der Revision als Voraussetzung für den Zugang zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht). Trotz der mittlerweile einheitlichen Zugangsregelung mittels Zulassungsrevision bestehen neben einigen Gemeinsamkeiten noch immer erhebliche Unterschiede in der gesetzlichen Regelung der Zulassungsgründe und deren Auslegung durch die obersten Gerichtshöfe des Bundes. Der Autor untersucht und bewertet diese Gemeinsamkeiten und Unterschiede und schließt seine Untersuchung mit einem Vorschlag für eine einheitliche Regelung und Auslegung.
(Table of content)
Inhalt: Revisionszulassung - Revision - Zulassungsgrund - Zulassungsgründe - Revisionszulassungsgründe - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Fortbildung des Rechts - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Verfahrensfehler - 543 ZPO - 132 VwGO - 115 FGO - 160 SGG - 72 ArbGG - Einheitliche Regelung - Unterschiede - Gemeinsamkeiten.
(Author portrait)
Wolfgang Rupprecht ist Volljurist. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Bordeaux (Frankreich) und absolvierte sein Rechtsreferendariat am OLG Nürnberg in Regensburg. Nach einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag ist er seit 2007 als Rechtsanwalt tätig.

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