Description
(Text)
Wird durch eine Amtspflichtverletzung eine juristische Person des Öffentlichen Rechts geschädigt, stehen sich bei der Amtshaftung zwei Verwaltungsträger gegenüber. In dieser Arbeit wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein derartiger Anspruch besteht. Den Schwerpunkt bildet dabei die Prüfung der Dritteigenschaft des geschädigten Verwaltungsträgers. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Dritteigenschaft getrennt vom Schutzzweck der Amtspflicht zu prüfen ist und von den Einflussmöglichkeiten der geschädigten juristischen Person des Öffentlichen Rechts abhängt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Amtshaftung gegenüber juristischen Personen des Öffentlichen Rechts - Schutzzweck und Notwendigkeit der Amtshaftung - Dritteigenschaft als Voraussetzung der Amtshaftung - Möglichkeiten der Einflussnahme des geschädigten Verwaltungsträgers - Drittschadensliquidation bei verneinter Dritteigenschaft.
(Author portrait)
Die Autorin: Eva Maria Hoppenstedt studierte Rechtswissenschaften in München und Speyer. Sie war in der bayerischen Verwaltung (Bayerische Versorgungskammer) tätig und ist Richterin in Niedersachsen.