Der übernahmerechtliche Squeeze-out gemäß 39a, 39b WpÜG : Analyse eines neuen Instituts zum Ausschluss von Minderheitsaktionären. Dissertationsschrift (Schriftenreihe zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht .24) (2008. XVI, 274 S. 210 mm)

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Der übernahmerechtliche Squeeze-out gemäß 39a, 39b WpÜG : Analyse eines neuen Instituts zum Ausschluss von Minderheitsaktionären. Dissertationsschrift (Schriftenreihe zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht .24) (2008. XVI, 274 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 言語 GER,GER
  • 商品コード 9783631584903

Description


(Text)
Mit Umsetzung der Übernahmerichtlinie wurde das WpÜG um die

39a, 39b ergänzt. Diese beinhalten den neuen übernahmerechtlichen Squeeze-out, der es dem Bieter eines Übernahmeangebots ermöglicht, die verbleibenden Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung aus der Gesellschaft auszuschließen. Die Arbeit analysiert die europarechtlichen Grundlagen der Regelung und die Umsetzung ins deutsche Recht. Neben einer Untersuchung der Ausschlussvoraussetzungen wird die Vereinbarkeit der Abfindungsregelung mit Art. 14 GG bezweifelt. Rechtsvergleichend wird die deutsche Regelung der Umsetzung der Richtlinienvorgaben in neun europäischen Staaten gegenübergestellt. Die Arbeit schließt mit einer Analyse der Verfahrensregelungen und zeichnet die ersten durchgeführten Ausschlussverfahren nach.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Europarechtliche Grundlagen und Umsetzung in das deutsche Recht - Ausschlussvoraussetzungen: Anwendungsbereich und Beteiligungshöhe - Art, Höhe und Verfassungskonformität der Abfindung - Empirische und rechtsvergleichende Analyse der Abfindungsregelung - Ausschlussverfahren: Grundsätze und Verfahrensgang.
(Author portrait)
Der Autor: Arne Kießling hat Rechtswissenschaften an der Universität Münster mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht studiert und daneben eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung absolviert, im Rahmen derer er für eine große Wirtschaftskanzlei in New York City tätig war. Er ist seit Anfang 2008 Referendar am Landgericht Düsseldorf.

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