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Description
(Text)
Das russische wie auch das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht verlangt zur Gründung von Kapitalgesellschaften die Aufbringung eines bestimmten Mindestkapitals. Dadurch soll einerseits die Solidität der Gesellschaftsgründung gewährleistet, andererseits ein gewisser Gläubigerschutz sichergestellt werden. Damit die im staatlichen Register eingetragene Satzungskapitalziffer nicht nur ein "leeres Versprechen" bleibt, sieht das Recht der Kapitalgesellschaften ein System von Regelungen vor, um die Aufbringung und den Erhalt des Mindestkapitals zu gewährleisten. Das Ziel der Arbeit ist es, die Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsregeln bei der AG und GmbH im russischen Recht mit dem in sich geschlossenen und komplexen System des Gläubigerschutzes im deutschen Kapitalgesellschaftsrecht zu vergleichen. Während das deutsche Recht bei der Kapitalaufbringung ein auf Publizität und Registerkontrolle basierendes präventives Schutzsystem wählt, verzichtet das russische Recht auf eine Werthaltigkeitsprüfung durch die Registrierungsbehörde. Die Gründung einer AG ist zunächst sogar ohne jegliche Einlageleistung möglich. Das russische Recht kennt kein ausdrückliches Verbot der Einlagenrückgewähr. Die Regeln über die zwingende Kapitalherabsetzung und Liquidation der Gesellschaft sichern jedoch eine Übereinstimmung von Vermögen und Kapitalkennziffer. Im Zentrum der Kapitalerhaltung im deutschen Recht stehen die Regeln über das Verbot der Vermögensrückgewähr, die durch das komplexe System des Eigenkapitalersatzrechts abgesichert werden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Rechtsgrundlagen des Kapitalgesellschaftsrechts in Russland und Deutschland - Die zentrale Bedeutung des Eigenkapitals im russischen und deutschen Kapitalgesellschaftsrecht - Kapitalaufbringung - Kapitalerhaltung.
(Review)
"Es handelt sich um ein gründlich recherchiertes Werk, das am russischen Gesellschaftsrecht Interessierten zu empfehlen ist. Das Buch beleuchtet detailliert eine sonst - sprachlich und inhaltlich - schwer zugängliche Materie und lässt kaum eine Frage unbeantwortet. Das Buch zählt zu den wenigen umfassenden deutschsprachigen Veröffentlichungen zum russischen Gesellschaftsrecht. Vergleiche mit den deutschen Regelungen ermöglichen auch einem nur mit dem deutschen Recht vertrauten Rechtsanwender einen Einstieg in das russische GmbH- und Aktienrecht." (www.gtai.de)
(Author portrait)
Der Autor: Thomas Fischer studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat in Berlin und Moskau folgte ein Forschungsaufenthalt am Institut für Staat und Recht der Russischen Akademie der Wissenschaften in Moskau. Er promovierte 2008. Seit 2005 arbeitet der Autor als Rechtsanwalt in Berlin.