Description
(Text)
Nicht selten steht die wirkliche Erbfolge erst längere Zeit nach dem Eintritt des Erbfalls endgültig fest. In der Zwischenzeit kann ein vermeintlicher nachfolgeberechtigter Erbe in die Gesellschafterstellung des Erblassers nachgerückt oder ein vermeintlicher eintrittsberechtigter Erbe in die Gesellschaft aufgenommen worden sein. Die Arbeit setzt sich mit der Problemlage auseinander, die sich bei der Fortsetzung einer Personengesellschaft mit einem vermeintlichen Erben auf Grund einer Nachfolge- sowie Eintrittsklausel ergibt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Der vermeintliche Erbe im Rechtsverkehr - Fortsetzung der Gesellschaft mit einem vermeintlichen Erben - Problemstellung - Weiterer Gang der Untersuchung - Der vermeintliche eintrittsberechtigte Erbe: Meinungsstand - Eintritt des wahren Erben - Fortsetzung der Gesellschaft mit einem vermeintlichen Erben - Der vermeintliche nachfolgeberechtigte Erbe: Meinungsstand - Nachfolge des wahren Erben - Fortsetzung der Gesellschaft mit einem vermeintlichen Erben.
(Author portrait)
Der Autor: Ralf Kremer, 1959 in Kaldenkirchen geboren; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen; 1988 Erste juristische Staatsprüfung; Referendariat im Landgerichtsbezirk Stuttgart; Zweite juristische Staatsprüfung 1991 in Stuttgart; 2008 Promotion; Partner einer Wirtschaftsrechtskanzlei in Stuttgart.



